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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen

Lebusogreto
Inhaber: Artem Khartonenko
Kapitelbuschweg 13
22527 Hamburg
Deutschland

– nachfolgend „Lebusogreto“ –

und seinen Kunden über die Erbringung von Leistungen insbesondere in den Bereichen Webentwicklung, Webdesign, IT-Dienstleistungen, IT-Automatisierung, KI-Integration, technische Beratung, Wartung und Support.

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit in einzelnen Bestimmungen keine abweichende Regelung getroffen wird.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Lebusogreto und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet wird.

Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

  • Annahme eines individuellen Angebots von Lebusogreto,
  • schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,
  • ausdrückliche Beauftragung durch den Kunden und entsprechende Annahme durch Lebusogreto,
  • oder Beginn der Leistungserbringung aufgrund einer zuvor getroffenen eindeutigen Vereinbarung.

Angebote von Lebusogreto sind, soweit nicht anders angegeben, freibleibend.

Maßgeblich für Art, Umfang und Vergütung der geschuldeten Leistungen sind insbesondere das individuelle Angebot, die Leistungsbeschreibung, die Auftragsbestätigung sowie ergänzend diese AGB.

Die AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wird, in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis nehmen kann und ihrer Geltung zustimmt. Das entspricht den Anforderungen des § 305 BGB.

3. Leistungsgegenstand

Lebusogreto erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:

  • Webentwicklung
  • Webdesign
  • Entwicklung von Landingpages und Unternehmenswebsites
  • technische Weiterentwicklung bestehender Websites
  • WordPress-, Next.js- und Headless-CMS-Lösungen
  • API- und Systemintegrationen
  • Geschäftsprozessautomatisierung
  • n8n-Automatisierungen
  • KI-basierte Integrationen und Workflows
  • technische Beratung
  • Fehleranalyse und Support
  • Wartung und Monitoring
  • Computer- und Software-Einrichtung

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

Lebusogreto schuldet ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.

Leistungen, Funktionen oder Eigenschaften, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des geschuldeten Leistungsumfangs.

4. Projektablauf und Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt Lebusogreto alle Informationen, Inhalte, Zugänge, Dateien und sonstigen Materialien rechtzeitig zur Verfügung, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Texte
  • Bilder und Grafiken
  • Logos und Corporate-Design-Vorgaben
  • Zugangsdaten
  • API-Zugänge
  • Hosting- und Domainzugänge
  • technische Dokumentationen
  • notwendige Freigaben
  • Feedback und Entscheidungen

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Informationen vollständig und sachlich richtig sind.

Verzögert sich die Leistungserbringung dadurch, dass erforderliche Informationen, Zugänge, Inhalte oder Entscheidungen des Kunden nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.

Lebusogreto haftet nicht für Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen.

Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

5. Termine und Leistungsfristen

Verbindliche Fertigstellungstermine oder Leistungsfristen bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Unverbindliche Zeitangaben stellen Planungswerte dar.

Bei nachträglichen Änderungs- oder Erweiterungswünschen des Kunden können sich vereinbarte Termine angemessen verschieben.

Das Gleiche gilt bei Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden oder durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Lebusogreto liegen.

Lebusogreto informiert den Kunden über wesentliche erkennbare Verzögerungen.

6. Vergütung und Preise

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuell getroffenen Vereinbarung.

Leistungen können insbesondere abgerechnet werden als:

  • Festpreis
  • Stundenvergütung
  • Projektpreis
  • monatliche Pauschale
  • Vergütung nach vereinbarten Projektmeilensteinen

Bei Leistungen nach Zeitaufwand erfolgt die Abrechnung nach dem jeweils vereinbarten Stundensatz.

Für Verbraucher werden vereinbarte Preise als Gesamtpreise ausgewiesen, soweit gesetzlich erforderlich.

Soweit Lebusogreto die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.

7. Zahlungsbedingungen

Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, gilt bei kleineren projektbezogenen Aufträgen grundsätzlich:

50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung und 50 % nach Fertigstellung und gegebenenfalls Abnahme der vereinbarten Leistung.

Bei größeren Projekten können Abschlags- oder Meilensteinzahlungen individuell vereinbart werden.

Laufende Wartungs- und Supportleistungen werden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung regelmäßig abgerechnet.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.

Gesetzliche Zurückbehaltungs-, Minderungs- und sonstige Rechte des Kunden bleiben unberührt.

8. Zusatzleistungen und Änderungswünsche

Der im Angebot vereinbarte Preis umfasst ausschließlich den dort festgelegten Leistungsumfang.

Nachträgliche Änderungs-, Erweiterungs- oder Zusatzwünsche des Kunden können zusätzlich vergütungspflichtig sein.

Lebusogreto informiert den Kunden vor Durchführung wesentlicher kostenpflichtiger Zusatzleistungen über deren voraussichtlichen Mehraufwand oder unterbreitet ein ergänzendes Angebot.

Ohne entsprechende Vereinbarung besteht keine Verpflichtung zur unentgeltlichen Umsetzung zusätzlicher Leistungen.

9. Korrekturschleifen

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind bei Festpreisprojekten bis zu zwei Korrekturrunden enthalten.

Eine Korrekturrunde umfasst zusammenhängende Änderungswünsche des Kunden innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs.

Weitere Änderungswünsche oder zusätzliche Korrekturrunden können nach Aufwand zusätzlich berechnet werden.

Nicht als kostenpflichtige Korrekturrunde gelten Nachbesserungen zur Beseitigung eines Mangels, soweit Lebusogreto gesetzlich oder vertraglich zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist.

Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

10. Abnahme

Soweit die vereinbarte Leistung Werkvertragscharakter hat und eine Abnahme vorgesehen ist, wird Lebusogreto den Kunden nach Fertigstellung zur Prüfung und Abnahme auffordern.

Der Kunde ist verpflichtet, eine vertragsgemäß hergestellte Leistung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Dies entspricht § 640 Abs. 1 BGB.

Stellt der Kunde wesentliche Mängel fest, hat er diese nachvollziehbar mitzuteilen, damit Lebusogreto Gelegenheit zur Nachbesserung erhält.

Eine Abnahme kann ausdrücklich in Textform oder durch eindeutiges Verhalten erfolgen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen einer sogenannten Abnahmefiktion bleiben unberührt.

Bei Verbrauchern gilt eine Leistung nach Ablauf einer von Lebusogreto gesetzten angemessenen Abnahmefrist nur dann unter den Voraussetzungen des § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen, wenn der Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die gesetzlichen Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe mindestens eines Mangels verweigerten Abnahme hingewiesen wurde.

11. Mängelrechte

Für Mängel gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften.

Der Kunde hat Lebusogreto erkennbare Mängel möglichst konkret zu beschreiben und Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung zu geben.

Von einem Mangel zu unterscheiden sind insbesondere:

  • nachträgliche Änderungswünsche,
  • neue Funktionen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs,
  • Änderungen an Drittanbieter-Systemen nach Fertigstellung,
  • Probleme, die durch nachträgliche Änderungen des Kunden oder Dritter verursacht wurden.

Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern werden nicht eingeschränkt.

12. Fremdleistungen und Drittanbieter

Für die Durchführung eines Projekts können Dienste oder Produkte externer Anbieter erforderlich sein, insbesondere:

  • Hosting
  • Domains
  • Plugins
  • Themes
  • APIs
  • Cloud-Dienste
  • CRM-Systeme
  • Zahlungsanbieter
  • KI-Dienste
  • externe Software
  • Schriftarten oder Medienlizenzen
  • sonstige SaaS-Dienste

Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind Kosten für solche Drittanbieterleistungen nicht in der Vergütung von Lebusogreto enthalten.

Der Kunde wird über wesentliche kostenpflichtige externe Dienste informiert.

Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und einem Drittanbieter richten sich grundsätzlich nach den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.

Lebusogreto übernimmt keine Gewähr dafür, dass Drittanbieter ihre Leistungen dauerhaft unverändert oder ununterbrochen anbieten.

Soweit Störungen ausschließlich auf Systemen oder Änderungen eines Drittanbieters beruhen und nicht von Lebusogreto verursacht wurden, stellen sie grundsätzlich keinen von Lebusogreto verursachten Mangel dar.

Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

13. Inhalte und Rechte des Kunden

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Texte
  • Bilder
  • Videos
  • Logos
  • Marken
  • Schriftarten
  • Datenbanken
  • Musik
  • Software
  • sonstige urheberrechtlich oder anderweitig geschützte Inhalte

Der Kunde versichert, über die für die Durchführung des Projekts erforderlichen Rechte zu verfügen.

Lebusogreto ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte umfassend rechtlich zu prüfen, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Bei erkennbaren rechtlichen Problemen kann Lebusogreto die Verwendung entsprechender Inhalte ablehnen.

14. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.

Der Umfang der Nutzungsrechte richtet sich nach dem jeweiligen Vertragszweck und der individuellen Vereinbarung.

Bis zur vollständigen Bezahlung werden Nutzungsrechte nur insoweit eingeräumt, wie dies für Prüfung, Abnahme oder vereinbarte Zwischennutzung erforderlich ist.

Allgemeines Know-how sowie wiederverwendbare Bestandteile von Lebusogreto bleiben hiervon unberührt.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • allgemeine Programmbibliotheken
  • wiederverwendbare Komponenten
  • Frameworks
  • interne Tools
  • Standardmodule
  • allgemeine Automatisierungslogik
  • Templates
  • Methoden
  • technische Konzepte
  • nicht kundenspezifisches Know-how

Für Open-Source-Software und Komponenten Dritter gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.

15. Herausgabe von Quellcode und Projektdateien

Die Übergabe von Quellcode, Repository-Zugängen, Design-Rohdateien oder sonstigen Projektdateien richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Leistungsumfang.

Soweit die Herausgabe solcher Dateien zur vertragsgemäßen Nutzung der beauftragten Leistung erforderlich oder ausdrücklich vereinbart ist, werden diese entsprechend der Vereinbarung zur Verfügung gestellt.

Interne Entwicklungswerkzeuge, allgemeine Bibliotheken, wiederverwendbare Komponenten und nicht kundenspezifische Arbeitsmittel müssen nicht herausgegeben werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

16. Referenzen und Portfolio

Bei Projekten für Unternehmer darf Lebusogreto nach erfolgreichem Abschluss des Projekts die öffentlich zugängliche Projektarbeit grundsätzlich als Referenz im eigenen Portfolio darstellen und hierzu den Namen sowie das Logo des Kunden verwenden, soweit der Kunde dem nicht widerspricht und keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit für die Zukunft widersprechen.

Bei Verbrauchern erfolgt eine Veröffentlichung personenbezogener Informationen, Namen oder sonstiger identifizierender Inhalte als Referenz nur nach vorheriger entsprechender Zustimmung.

Vertrauliche oder nicht öffentlich zugängliche Informationen werden nicht veröffentlicht.

17. Wartung und Support

Wartungs- und Supportleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder Wartungsvertrag.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, umfassen Wartungsverträge keine unbegrenzte Entwicklung neuer Funktionen oder umfassende Neugestaltung bestehender Systeme.

Zusätzliche Arbeiten außerhalb des vereinbarten Wartungsumfangs können separat nach Aufwand angeboten und abgerechnet werden.

18. Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen

Sofern für Wartungs-, Monitoring- oder Supportleistungen keine feste Mindestlaufzeit vereinbart wurde, laufen diese Verträge auf unbestimmte Zeit.

Sie können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen können mindestens in Textform erklärt werden, beispielsweise per E-Mail.

Für Verbraucher gelten darüber hinaus zwingende gesetzliche Vorschriften.

19. Verfügbarkeit und technische Änderungen

Lebusogreto bemüht sich um eine zuverlässige technische Umsetzung.

Eine hundertprozentige, jederzeitige Verfügbarkeit von Websites, Servern, Schnittstellen oder Drittanbieter-Diensten kann jedoch nur zugesichert werden, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

Notwendige Wartungen, technische Änderungen, Sicherheitsupdates sowie Störungen von Hosting-, Internet-, API- oder Drittanbietern können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

Für Umstände, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Lebusogreto liegen, haftet Lebusogreto nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

20. KI- und Automatisierungsleistungen

Bei KI-basierten und automatisierten Systemen können Ergebnisse technisch bedingt variieren.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird keine Garantie dafür übernommen, dass automatisch oder KI-basiert erzeugte Inhalte in jedem Einzelfall sachlich vollständig, fehlerfrei oder für einen bestimmten rechtlichen, medizinischen, finanziellen oder sonstigen fachlichen Zweck geeignet sind.

Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, automatisiert erzeugte Ergebnisse angemessen zu prüfen, bevor sie für geschäftskritische oder rechtlich relevante Entscheidungen verwendet werden.

Lebusogreto schuldet die fachgerechte technische Umsetzung der vereinbarten Lösung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

21. Haftung

Lebusogreto haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsrechts,
  • soweit eine Garantie ausdrücklich übernommen wurde,
  • sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Lebusogreto nach den gesetzlichen Vorschriften für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Lebusogreto.

Diese Regelung berücksichtigt insbesondere die Grenzen des § 309 Nr. 7 BGB, wonach beispielsweise Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für grobes Verschulden nicht durch AGB ausgeschlossen werden darf.

22. Datensicherung

Soweit Datensicherungen ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Leistung sind, führt Lebusogreto diese entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang durch.

Ist eine Datensicherung nicht Bestandteil des Auftrags, bleibt der Kunde grundsätzlich für angemessene Sicherungskopien seiner eigenen Daten und Systeme verantwortlich, soweit ihm dies zumutbar ist.

Vor Eingriffen in bestehende Systeme sollte der Kunde nach Möglichkeit eine aktuelle Datensicherung vorhalten.

23. Vertraulichkeit

Lebusogreto behandelt vertrauliche Informationen des Kunden, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich.

Dies gilt insbesondere für:

  • Zugangsdaten
  • Geschäftsgeheimnisse
  • interne Unterlagen
  • nicht öffentliche technische Informationen
  • vertrauliche Kundendaten

Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.

Weitergehende Geheimhaltungsvereinbarungen können individuell geschlossen werden.

24. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung unter

https://lebusogreto.com

abrufbar.

Soweit für ein konkretes Projekt eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist, wird diese gesondert geschlossen.

25. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Lebusogreto ist berechtigt, den Kunden nach Eintritt der Fälligkeit zu mahnen.

Bei längerem Zahlungsverzug kann Lebusogreto nach vorheriger angemessener Ankündigung weitere noch nicht erbrachte Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Bereits bestehende gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

26. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Dies richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 312g, 355 und 356 BGB. § 312g Abs. 1 BGB sieht grundsätzlich ein Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbraucherverträgen vor.

Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Lebusogreto bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die vorzeitige Leistungserbringung und deren Auswirkungen auf das Widerrufsrecht.

Die bloße Einbeziehung dieser AGB ersetzt keine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.

27. Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung zulässigerweise ausgeschlossen werden kann.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.

28. Gerichtsstand

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.

§ 38 ZPO erlaubt eine solche Gerichtsstandsvereinbarung insbesondere zwischen Kaufleuten bzw. den dort ausdrücklich genannten Rechtsträgern; gegenüber gewöhnlichen Verbrauchern kann Hamburg deshalb nicht einfach pauschal als ausschließlicher Gerichtsstand festgelegt werden.

29. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die gesetzlichen Rechtsfolgen und die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge richten sich nach der jeweils getroffenen Vereinbarung.

Stand: September 2026

 

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